Wir verpacken alles !

Von medizinischen Geräten, Elektronikteilen, Maschinen/Anlagen über chemische Produkte bis hin zur antiken Truhe.

Unser Unternehmen

Die KLEX Klaus Exportverpackungen GmbH ist ein junges, inhabergeführtes Unternehmen im Bereich der Industrieverpackung und Gefahrgutabfertigung.

Unser Sitz liegt im Bezirk "Hamburg Nord", in unmittelbarer Nähe zum Hamburger Flughafen. Die Anbindung an die Flughafenumgehung ermöglicht einen schnellen Transfer Ihrer Waren zwischen uns und dem Flughafen. Auch die direkte Nachbarschaft zum World Cargo Center in Norderstedt, mit vorhandenen Röntgenanlagen, macht uns zu einer attraktiven Adresse.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Industrieverpackung und Gefahrgutabfertigung und sind somit Ihr Ansprechpartner in allen Belangen dieser Bereiche. Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuelle Verpackungskonzepte sind unsere Stärke. Außerdem ermöglichen uns kurze Entscheidungswege, sowie angepasste Arbeitsprozesse, eine schnelle und flexible Abwicklung Ihrer Aufträge.

Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie künftig mit unseren guten Leistungen überzeugen dürfen.

Erstklassige und zuverlässige Verpackungsdienstleistung "im Norden und Rund um Hamburg"

Sprechen Sie uns gerne an …

Ihre KLEXperten

Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch

Unser Leistungsspektrum

Dienstleistung mit Leidenschaft

Herstellung von, auf Maß angefertigten, Verpackungslösungen entsprechend der Beschaffenheit Ihrer Waren, unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren der physikalischen, mechanischen und klimatischen Belastungen, die beim Transport mit den verschiedenen Verkehrsträgern auftreten können


Verpackungen aus Holz

Beanspruchungsgerechte Holzverpackungen bis zu 5 Tonnen für alle Verkehrsträger (Luftfracht, Seefracht, LKW-Transport), nach den derzeit gültigen Standards, durch unser qualifiziertes Fachpersonal

Holzkisten aus Sperrholz, Containerrutschböden (speziell für den Containerstau), andere Transportböden / Schlitten, maßangefertigte Vollholzpaletten (auch mit komplett geschlossenem Boden zur Erhaltung der Manipulationssicherheit für Luftfracht)

Auf Wunsch konservieren wir Ihre Güter nach der Trockenmittelmethode oder VCI Methode

Wir verwenden ausschließlich hitzebehandeltes Holz nach ISPM 15, welches äußerlich mit unserem IPPC-Stempel signiert wird

Hierfür sind wir als Hersteller von Holzpackmitteln gemäß IPPC-Standard bei der BWI Hamburg (Behörde für Wirtschaft und Innovation) registriert


Verpackungen aus Pappe

Beanspruchungsgerechte Pappverpackungen bis ca. 500 kg für alle Verkehrsträger (Luftfracht, Seefracht, LKW-Transport), nach den derzeit gültigen Standards, durch unser qualifiziertes Fachpersonal

Selbst entwickelte, gewichtssparende Kisten aus 3-welliger Schwerlastwellpappe mit Holzboden und Holzrahmenkonstruktion für höchste Stabilität

Auf dem Euro- / Halbpalettenmaß basierende Kartonagen aus 3-welliger Schwerlastwellpappe (als geschlossene Version oder als Stülpkarton)

Auf Wunsch konservieren wir Ihre Güter nach der Trockenmittelmethode oder VCI Methode

Wir verwenden ausschließlich hitzebehandeltes Holz nach ISPM 15, welches äußerlich mit unserem IPPC-Stempel signiert wird

Hierfür sind wir als Hersteller von Holzpackmitteln gemäß IPPC-Standard bei der BWI Hamburg (Behörde für Wirtschaft und Innovation) registriert


Gefahrgutverpackungen

Gefahrgutverpackungen für alle Verkehrsträger (Luftfracht, Seefracht, LKW-Transport) durch unser speziell geschultes und zertifiziertes Fachpersonal

Erstellung der entsprechenden Gefahrgutdokumente unter Anwendung der jeweils gültigen Richtlinie (IATA, IMO, ADR)

Wir verpacken standardmäßig in 4G-Gefahrgutkartons inklusive Folienauskleidung und Aufsaugmaterial (Vermiculite)

Hierfür halten wir stetig ein breites Sortiment an verschiedenen Größen vorrätig

Auf Anfrage besorgen wir Ihnen aber auch gerne andere UN-geprüfte Verpackungen wie z.B. Hobbocks oder Fässer

In besonderen Fällen organisieren wir ebenfalls das Umfüllen Ihrer Chemikalien in z.B. kleinere Versandeinheiten, um die Vorschriften für einen Transport per Passagier- und Frachtflugzeug einzuhalten

Durch regelmäßige Lehrgänge stellen wir sicher, dass wir immer auf dem neuesten Stand sind und Sie professionell beraten können

Was ist eigentlich Gefahrgut ?

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1. Gefahrstoff und Gefahrgut

Auszug Wikipedia

Als Gefahrstoff gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen (für Gefährdungen aufgrund von Radioaktivität gilt diese Definition nicht). Betroffen sein können Reinstoffe (Elemente sowie Verbindungen) oder daraus hergestellte Zubereitungen (Stoffgemische).
Wenn Gefahrstoffe transportiert werden, spricht man von Gefahrgut – die beiden Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut sind somit nicht identisch: Die Gefahrstoffkennzeichnung soll über Gefahren beim Umgang mit den Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung) informieren, die Gefahrgutkennzeichnung ist auf die Transportgefahren abgestellt (z. B. mit Informationen für die Feuerwehr). So unterliegen auch nicht alle Stoffe jeweils beiden Bestimmungen. Darüber hinaus umfasst der Begriff Gefahrgut neben Substanzen auch ganze Produkte (wie z.B. Munition, Geräte, Bauteile und ähnliches).

Eine Angabe, ob ein Stoff als Gefahrgut befördert werden muss, findet man im Sicherheitsdatenblatt (kurz SDB oder engl. Material Safety Data Sheet - kurz MSDS) unter Punkt 14 - Transport. Dort steht, sofern es sich um Gefahrgut handelt, eine sog. UN-Nummer. Diese ist eine vierstellige Zahl, die von der UN festgelegt wird und weltweit für alle Verkehrsträger gilt. Mit dieser UN-Nummer wird der Stoff dann auch zusätzlich in eine von 9 Gefahrgutklassen (1-9) einklassifiziert, die die Hauptgefährdung, die von dem Stoff ausgeht, bezeichnet. Des Weiteren gibt es bei den meisten Stoffen eine von sog. 3 Verpackungsgruppen (I, II oder III). Diese hat nichts, wie irrgläubig anzunehmen ist, mit der Verpackung zu tun, sondern stuft die Stoffe noch weiter nach ihrer Gefährdung ein.

I – hohe Gefahr
II – mittlere Gefahr
III – geringe Gefahr
Bei brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Farbe) ist dies z.B. abhängig vom Flamm- und Siedepunkt.

2. Vorschriften

Für jeden Verkehrsträger gelten unterschiedliche Vorschriften, die jeweils ca. 1000 Seiten umfassen
Luft – IATA / ICAO-Gefahrgutvorschriften
See – IMDG-Code (IMO)
Straße – ADR (auch Schiene & BiSchi)

Hauptaufgabe dieser Regularien ist letztendlich Schutz der Umwelt, von Leib & Leben und natürlich auch von Material (LKW, Container, Seeschiff, Flugzeug, Terminal, etc.)

3. Verpackung

In diesen Vorschriften ist genauestens geregelt, wie welche Stoffe der jeweiligen UN-Nummer zu verpacken, von anderen Gefahrgütern zu trennen (weil diese gefährlich miteinander reagieren könnten) und zu befördern sind.

Wichtig: Jedes Gefahrgut (bis auf wenige Ausnahmen) muss in eine spezielle Gefahrgutverpackung verpackt werden. Dieses sind spezielle, durch zertifizierte Prüfinstitute (z.B. BAM – Bundesamt für Materialforschung) zugelassene Verpackungen.

Eine einfache Kiste ist keine Gefahrgutverpackung!

Diese Gefahrgutverpackungen haben spezielle Codierungen die i.d.R. mit einem kleinen „un“ in einem Kreis beginnen und dann z.B. so aussehen:

Codierung Gefahrgut

Dieser Code, bzw. der Anfang davon (in diesem Fall „1B2“ oder z.B. „4G“, „1A2“ oder „3H1“) ist wichtig, um prüfen zu können, ob die Ware bereits korrekt verpackt ist bzw. was weiterhin geschehen muss.

Des Weiteren ist eine Mengenbegrenzung pro Stoff in den jeweiligen Vorschriften vorgegeben. Gegebenenfalls müssen also größere Einheiten in mehrere kleinere Einheiten umgefüllt werden, um eine Verladung zu gewährleisten, oder aber es kann eventuell sogar komplett unmöglich sein, gewisse Mengen zu befördern.

Erst wenn ein Gefahrgut korrekt in einer Gefahrgutverpackung verpackt wurde kann es ggf. noch weiter in einer Kiste, einem Schlitten oder einer Palette  „umverpackt“ (umschlossen) werden. Hierbei spricht man dann von einem sog. "Overpack".

4. Dokumentation

Für die verschiedenen Verkehrsträger gibt es dann verschiedene Dokumente, die die Gefahrgutangaben zu enthalten haben.

Luft – Shipper's Declaration for Dangerous Goods (DGD)
See – IMO-Erklärung
Straße – Beförderungspapier (formlos)

Hierfür werden zwingend folgende Angaben gefordert:

Versender / Shipper (mit kompletter Adresse)
Empfänger / Consignee (mit kompletter Adresse)
UN-Nummer / Klasse / Verpackungsgruppe
PSN – proper Shipping Name (z.B. „Paint“, „Adhesives“, „Flammable Liquid, n.o.s.”)
Netto-Gefahrgutmenge in Liter oder Kilogramm
Brutto-Gewicht der verpackten Einheiten
bei brennbaren Flüssigkeiten der Flammpunkt
die Gefahreneigenschaften – z.B. „Corrosive“

Mit dem Unterschreiben der Gefahrguterklärung zeichnet sich der Unterzeichner voll haftbar für die korrekte Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, der korrekten Verpackung, Markierung und Kennzeichnung - dies ist eine PERSÖNLICHE Haftung und kann im schlimmsten Fall z.B. mit Führerscheinentzug geahndet werden!

Auf der Shipper's Declaration für die Luftfracht steht neben der Unterschrift deshalb sogar explizit:

„I hereby declare that the contents of this consignment are fully and accurately described above by the proper shipping name, and are classified, packaged, marked and labelled/placarded, and are in all respects in proper condition for transport according to applicable international and national governmental regulations. I declare that all of the applicable air transport requirements have been met.”

Kontakt

KLEX Klaus Exportverpackungen GmbH

Tarpenring 15
22419 Hamburg
Telefon +49 (0) 40 / 308 518 4 - 0
Telefax +49 (0) 40 / 308 518 4 - 55
E-Mail: office@klex.gmbh

Web: www.klex.gmbh


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Montag: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
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